Weitere Entscheidung unten: BFH, 26.09.2018

Rechtsprechung
   BFH, 26.09.2019 - V R 13/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,40590
BFH, 26.09.2019 - V R 13/18 (https://dejure.org/2019,40590)
BFH, Entscheidung vom 26.09.2019 - V R 13/18 (https://dejure.org/2019,40590)
BFH, Entscheidung vom 26. September 2019 - V R 13/18 (https://dejure.org/2019,40590)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,40590) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 227, AO § 233a, UStG § 13b, UStG § 14c, UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 4, UStG VZ 2011, UStG VZ 2012, UStG VZ 2013, UStG VZ 2014, UStG VZ 2015
    Billigkeitserlass bei Rechtsirrtum über die Person des Steuerschuldners

  • Bundesfinanzhof

    Billigkeitserlass bei Rechtsirrtum über die Person des Steuerschuldners

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 227 AO, § 233a AO, § 13b UStG 2005, § 14c UStG 2005, § 15 Abs 1 S 1 Nr 4 UStG 2005
    Billigkeitserlass bei Rechtsirrtum über die Person des Steuerschuldners

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Billigkeitserlass von Zinsen bei Versagung des Vorsteuerabzugs wegen unrichtiger Anwendung des § 13b UStG

  • Betriebs-Berater

    Billigkeitserlass bei Rechtsirrtum über die Person des Steuerschuldners

  • rewis.io

    Billigkeitserlass bei Rechtsirrtum über die Person des Steuerschuldners

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Billigkeitserlass bei Rechtsirrtum über die Person des Steuerschuldners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 227, § 233a; UStG §§ 13b, 14c, 15
    Billigkeitserlass bei Rechtsirrtum über die Person des Steuerschuldners

  • rechtsportal.de

    AO § 227, § 233a; UStG §§ 13b, 14c, 15
    Billigkeitserlass von Zinsen bei Versagung des Vorsteuerabzugs wegen unrichtiger Anwendung des § 13b UStG

  • datenbank.nwb.de

    Billigkeitserlass bei Rechtsirrtum über die Person des Steuerschuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Rechtsirrtum über die Person des Steuerschuldners - und der Billigkeitserlass

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Billigkeitserlass bei Rechtsirrtum über die Person des Steuerschuldners

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Billigkeitserlass bei Rechtsirrtum über die Person des Steuerschuldners

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Billigkeitserlass bei Rechtsirrtum über die Person des Steuerschuldners

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 227, UStG § 13b Abs 2 Nr 4, UStG § 13b Abs 5 Nr 7
    Erlass, Zinsen, Steuerschuldner

  • juris (Verfahrensmitteilung)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (23)

  • BFH, 21.05.2010 - V B 91/09

    Erlass von Nachzahlungszinsen

    Auszug aus BFH, 26.09.2019 - V R 13/18
    Ein Liquiditätsvorteil entsteht z.B. dann, wenn der Unternehmer seine steuerfreien Leistungen rechtsfehlerhaft als steuerpflichtig ansieht, auf dieser Grundlage zu Unrecht den Vorsteuerabzug in Anspruch nimmt und seine Rechnungen mit Steuerausweis nur ohne Rückwirkung auf die Rechnungserteilung berichtigen kann (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 545, und BFH-Beschluss vom 21.05.2010 - V B 91/09, BFH/NV 2010, 1619).

    Aufgrund der Besonderheit eines gemeinsamen Rechtsirrtums von Leistenden und Leistungsempfänger bei der Anwendung von § 13b UStG und der auf dieser Grundlage fehlerhaften, aber folgerichtigen Versteuerung durch beide Beteiligte kommt es hier nicht in Betracht, für die Liquiditätsbeurteilung ausschließlich auf das zwischen dem Kläger und seinem FA bestehende Steuerschuldverhältnis abzustellen (vgl. aber für andere Fallkonstellationen BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1619).

    Eine derartige Fallgestaltung lag im Übrigen auch nicht dem Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 1619 zugrunde.

  • BFH, 27.02.2019 - VII R 34/17

    Keine Erstattung der Branntweinsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit

    Auszug aus BFH, 26.09.2019 - V R 13/18
    Eine sachliche Billigkeitsmaßnahme stellt immer auf den Einzelfall ab und ist atypischen Ausnahmefällen vorbehalten (BFH-Urteil vom 27.02.2019 - VII R 34/17, BFH/NV 2019, 736).

    Nur wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass nur eine einzige Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt, d.h. im Fall einer Ermessensreduzierung auf Null, ist es befugt, seine Entscheidung an die Stelle der Ermessensentscheidung der Verwaltungsbehörde zu setzen und eine Verpflichtung zum Erlass bzw. zur Erstattung auszusprechen (BFH-Urteil in BFHE 244, 184, und in BFH/NV 2019, 736).

  • BFH, 17.12.2013 - VII R 8/12

    Keine Erstattung der Stromsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit aufgrund

    Auszug aus BFH, 26.09.2019 - V R 13/18
    Allerdings dürfen Billigkeitsmaßnahmen nicht die einem gesetzlichen Steuertatbestand innewohnende Wertung des Gesetzgebers generell durchbrechen oder korrigieren, sondern nur einem --sich lediglich in einem Einzelfall zeigenden-- ungewollten Überhang des gesetzlichen Steuertatbestands abhelfen (BFH-Urteil vom 17.12.2013 - VII R 8/12, BFHE 244, 184).

    Nur wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass nur eine einzige Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt, d.h. im Fall einer Ermessensreduzierung auf Null, ist es befugt, seine Entscheidung an die Stelle der Ermessensentscheidung der Verwaltungsbehörde zu setzen und eine Verpflichtung zum Erlass bzw. zur Erstattung auszusprechen (BFH-Urteil in BFHE 244, 184, und in BFH/NV 2019, 736).

  • BFH, 16.08.2001 - V R 72/00

    Erlass von Nachzahlungszinsen; sachliche Unbilligkeit

    Auszug aus BFH, 26.09.2019 - V R 13/18
    a) Die Festsetzung von Zinsen nach § 233a AO ist grundsätzlich rechtmäßig, wenn der Schuldner der Steuernachforderung Liquiditätsvorteile gehabt hat (BFH-Urteile vom 11.07.1996 - V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259; vom 21.10.1999 - V R 94/98, BFH/NV 2000, 610, und vom 16.08.2001 - V R 72/00, BFH/NV 2002, 545).

    Ein Liquiditätsvorteil entsteht z.B. dann, wenn der Unternehmer seine steuerfreien Leistungen rechtsfehlerhaft als steuerpflichtig ansieht, auf dieser Grundlage zu Unrecht den Vorsteuerabzug in Anspruch nimmt und seine Rechnungen mit Steuerausweis nur ohne Rückwirkung auf die Rechnungserteilung berichtigen kann (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 545, und BFH-Beschluss vom 21.05.2010 - V B 91/09, BFH/NV 2010, 1619).

  • BFH, 12.10.2016 - XI R 43/14

    Unrichtiger Steuerausweis in einer Rechnung; Berichtigung durch Abgabe einer

    Auszug aus BFH, 26.09.2019 - V R 13/18
    Dass den Rechnungsberichtigungen der Bauunternehmer keine Rückwirkung zukam (BFH-Urteil vom 12.10.2016 - XI R 43/14, BFHE 255, 474, zu § 14c Abs. 1 UStG, und BFH-Urteil vom 13.12.2018 - V R 4/18, BFHE 263, 535, zu § 14c Abs. 2 UStG) ist dann bei einer liquiditätsmäßigen Betrachtung für Zwecke des Billigkeitserlasses unerheblich.
  • BFH, 11.07.1996 - V R 18/95

    Zum Erlaß von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei einer von den

    Auszug aus BFH, 26.09.2019 - V R 13/18
    a) Die Festsetzung von Zinsen nach § 233a AO ist grundsätzlich rechtmäßig, wenn der Schuldner der Steuernachforderung Liquiditätsvorteile gehabt hat (BFH-Urteile vom 11.07.1996 - V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259; vom 21.10.1999 - V R 94/98, BFH/NV 2000, 610, und vom 16.08.2001 - V R 72/00, BFH/NV 2002, 545).
  • BFH, 13.12.2018 - V R 4/18

    Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG und Feststellungsklage

    Auszug aus BFH, 26.09.2019 - V R 13/18
    Dass den Rechnungsberichtigungen der Bauunternehmer keine Rückwirkung zukam (BFH-Urteil vom 12.10.2016 - XI R 43/14, BFHE 255, 474, zu § 14c Abs. 1 UStG, und BFH-Urteil vom 13.12.2018 - V R 4/18, BFHE 263, 535, zu § 14c Abs. 2 UStG) ist dann bei einer liquiditätsmäßigen Betrachtung für Zwecke des Billigkeitserlasses unerheblich.
  • BFH, 24.04.2014 - V R 52/13

    Säumniszuschläge bei zu Unrecht versagter AdV

    Auszug aus BFH, 26.09.2019 - V R 13/18
    Das ist der Fall, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass er die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage --wenn er sie als regelungsbedürftig erkannt hätte-- i.S. der begehrten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (BFH-Urteile vom 20.09.2012 - IV R 29/10, BFHE 238, 518, BStBl II 2013, 505, und vom 24.04.2014 - V R 52/13, BFHE 245, 105, BStBl II 2015, 106).
  • BFH, 31.05.2017 - I R 92/15

    Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen

    Auszug aus BFH, 26.09.2019 - V R 13/18
    b) Die Entscheidung über die Erstattung oder den Erlass nach § 227 AO ist eine Ermessensentscheidung der Behörde (§ 5 AO), die im finanzgerichtlichen Verfahren nach § 102 Satz 1 FGO nur daraufhin überprüft werden kann, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (BFH-Urteil vom 31.05.2017 - I R 92/15, BFHE 259, 387, BStBl II 2019, 14).
  • BFH, 10.03.2016 - III R 2/15

    Verbösernde Einspruchsentscheidung nach Ergehen eines Teilerlasses - Erlass von

    Auszug aus BFH, 26.09.2019 - V R 13/18
    Zu diesen Ansprüchen gehören auch Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen (BFH-Urteil vom 10.03.2016 - III R 2/15, BFHE 253, 12, BStBl II 2016, 508) und damit auch Zinsansprüche.
  • BFH, 04.02.2010 - II R 25/08

    Kein Erlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Veräußerung des

  • BFH, 21.01.2015 - X R 40/12

    Keine Korrektur eines rechtskräftigen Urteils durch Billigkeitserlass bei

  • BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10

    Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom

  • BFH, 07.10.2010 - V R 17/09

    Keine Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen - Verdrängung gesetzten Rechts

  • BFH, 20.01.1997 - V R 28/95

    Verzinsung von Umsatzsteuer-Nachforderungen

  • BFH, 24.02.2005 - V R 62/03

    Nachzahlungszinsen - Erlass

  • BFH, 15.01.2008 - VIII B 222/06

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - teilweiser Erlass von

  • BFH, 30.03.2006 - V R 60/04

    Nachzahlungszinsen; Abtretung Erstattungsanspruch

  • FG Baden-Württemberg, 15.03.2018 - 1 K 2616/17

    Kein Erlass von Nachforderungszinsen zur Umsatzsteuer wegen sachlicher

  • BFH, 15.04.1999 - V R 63/97

    Nachträglich festgesetzte USt, sog. "Null-Situation", Zinsen gem. § 233 a AO ,

  • BFH, 21.10.1999 - V R 94/98

    Vorsteuerabzug; Bezeichnung des Leistenden

  • BFH, 01.03.2013 - V B 112/11

    Erlass von Nachzahlungszinsen

  • BFH, 21.07.1993 - X R 104/91

    Voraussetzung für den Erlaß von Aussetzungszinsen bei der

  • FG Baden-Württemberg, 08.11.2021 - 9 K 1121/20

    Billigkeitserlass von Zinsen zur Umsatzsteuer bei Rechtsirrtum über die Person

    Der BFH habe jüngst mit Urteil vom 26.09.2019 V R 13/18 (BFH/NV 2020, 35) entschieden, dass in einem Fall, in dem die Vertragsparteien irrtümlich die Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG verkannt hätten und der Leistende daher in der Rechnung gesondert USt ausgewiesen habe, aus welcher der Leistungsempfänger unzulässig den VSt-Abzug vorgenommen habe, mangels Liquiditätsvorteils die sich aus der Versagung des VSt-Abzugs beim Leistungsempfänger entstehenden Zinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen erlassen werden müssten.

    Er trägt im Wesentlichen vor, das BFH-Urteil vom 26.09.2019 V R 13/18 (a.a.O.) sei nicht im Bundessteuerblatt --BStBl-- Teil II veröffentlicht worden und werde daher über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht angewandt.

    Der BFH hat in seinem Urteil vom 26.09.2019 V R 13/18 (a.a.O.) ausführlich begründet, dass sachliche Billigkeitsgründe i.S. des § 227 AO für den Erlass der beim Leistungsempfänger entstehenden Zinsen vorliegen, wenn der Leistende und der Leistungsempfänger gemeinsam über die Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG geirrt haben, das FA die für die Leistung geschuldete Steuer vom vermeintlichen statt vom wirklichen Steuerschuldner vereinnahmt hatte, der Leistende seine Rechnungen mit Steuerausweis berichtigt hat und den sich hieraus ergebenden Vergütungsanspruch an den Leistungsempfänger abtritt.

    Schließlich hat der Bekl auch keinerlei rechtliche Gegenargumente gegen die BFH-Grundsätze aus dem Urteil vom 26.09.2019 V R 13/18 (a.a.O.) vorgebracht.

  • BFH, 11.05.2020 - V B 76/18

    Nachzahlungszinsen, Erlass, Unbilligkeit, Irrtum, Ort der sonstigen Leistung

    NV: Der Sonderfall eines Zinserlasses wegen beiderseitigen Irrtums über den Steuerschuldner in Bauträgerfällen (BFH-Urteil vom 26.09.2019 - V R 13/18, BFHE 266, 16) ist nicht auf die vermeidbare Fehlbeurteilung des Orts einer sonstigen Leistung übertragbar.

    a) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Festsetzung von Zinsen nach § 233a der Abgabenordnung (AO) grundsätzlich rechtmäßig, wenn der Schuldner der Steuernachforderung Liquiditätsvorteile gehabt hat (Senatsurteile vom 26.09.2019 - V R 13/18, BFHE 266, 16; vom 11.07.1996 - V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259; vom 21.10.1999 - V R 94/98, BFH/NV 2000, 610, und vom 16.08.2001 - V R 72/00, BFH/NV 2002, 545).

  • BFH, 28.06.2022 - XI B 97/21

    Erlass von Zinsen wegen sachlicher Unbilligkeit; unerkannter Fall des § 13b UStG;

    NV: Es ist nicht klärungsbedürftig, dass die Grundsätze des BFH-Urteils vom 26.09.2019 - V R 13/18 (BFHE 266, 16) nicht nur für Bauträger-Fälle (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG) gelten, sondern auch für andere Fälle, in denen der Leistende und Leistungsempfänger zunächst rechtsfehlerhaft davon ausgegangen sind, dass der Leistende Steuerschuldner ist, obwohl der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (§ 13b UStG).

    Die Beschwerde ist unbegründet; denn die vom Beklagten und Beschwerdeführer (Finanzamt --FA--) aufgeworfene Rechtsfrage, ob die Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26.09.2019 - V R 13/18 (BFHE 266, 16) auf Bauträger-Fälle zu begrenzen sind, ist nicht klärungsbedürftig.

  • FG Thüringen, 15.12.2022 - 4 K 78/21

    Ein für den Vorsteuerabzug nicht berechtigter Unternehmer wurde Schuldner der

    In diesem Zusammenhang sei nochmals auf die BFH-Rechtsprechung zur irrtümlichen Annahme der Steuerschuldnerschaft des Leistenden hinzuweisen (vgl. BFH-Urteil vom 26.09.2019 V R 13/18, BFHE 266, 16, BFH/NV 2020, 35).

    gg.) Auch soweit die Klägerin auf die Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 27.09.2018 V R 32/16, BFHE 262, 492, BStBl II 2022, 794; vom 26.09.2019 V R 13/18, BFHE 266, 16, BFH/NV 2020, 35) Bezug nimmt, hat der Beklagte nach Auffassung des Gerichts unter Berücksichtigung des klägerseitigen Vortrags im Streitfall das Vorliegen sachlicher Billigkeitsgründe in ermessensfehlerfreier Weise verneint.

  • BFH, 22.07.2020 - II R 42/17

    Keine Steueranrechnung im Billigkeitswege wegen Aufgabe der Rechtsprechung zur

    Nur wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass nur eine einzige Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (sog. Ermessensreduzierung auf Null), ist es befugt, seine Entscheidung an die Stelle der Ermessensentscheidung der Verwaltungsbehörde zu setzen und nach § 101 Satz 1 FGO eine Verpflichtung zum Erlass auszusprechen (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 27.02.2019 - VII R 34/17, BFHE 264, 563, BFH/NV 2019, 736, Rz 14, und vom 26.09.2019 - V R 13/18, BFHE 266, 16, BFH/NV 2020, 35, Rz 12, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 23.02.2023 - V R 30/20

    Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen bei unzutreffender zeitlicher

    Nach § 227 AO können die Finanzbehörden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, zu denen auch Zinsansprüche gehören (§ 37 Abs. 1, § 3 Abs. 4 Nr. 4 AO), ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls aus persönlichen oder sachlichen Gründen unbillig wäre (BFH-Urteil vom 26.09.2019 - V R 13/18, BFHE 266, 16, Rz 10).
  • FG Hessen, 21.03.2022 - 6 K 893/19

    Vorsteuerberichtigung und keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei einem

    Dies wiederum kann seinen Grund entweder in Gerechtigkeitsgesichtspunkten oder in einem Widerspruch zu dem der gesetzlichen Regelung zu Grunde liegenden Zweck haben (ständige Rechtsprechung, Urteil des BFH vom 26.09.2019 V R 13/18, BFHE 266, 16, BFH/NV 2020, 35 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 26.09.2018 - V R 13/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,62536
BFH, 26.09.2018 - V R 13/18 (https://dejure.org/2018,62536)
BFH, Entscheidung vom 26.09.2018 - V R 13/18 (https://dejure.org/2018,62536)
BFH, Entscheidung vom 26. September 2018 - V R 13/18 (https://dejure.org/2018,62536)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,62536) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht